Datenhaltung in Deutschland
In der IONOS-Variante nennt der AVV IONOS SE, Montabaur, für Hosting, E-Mail und Datenbank – jeweils in Deutschland.
Für Behörden und öffentliche Einrichtungen entscheiden drei Themen: wo die Daten liegen, welcher Vertragsrahmen gilt und wie es um Barrierefreiheit steht.
Kurz gesagt
Für den öffentlichen Sektor bietet Door James die IONOS-Hosting-Variante, deren Auftragsverarbeitungsvertrag Hosting, E-Mail und Datenbank in Deutschland ohne Drittlandtransfer ausweist. Als Vertragsrahmen kommt in Vergabeverfahren regelmäßig EVB-IT Cloud zum Einsatz; das Interface ist gegen BITV-/WCAG-Kriterien entworfen, jedoch ohne unabhängige Zertifizierung.
In der IONOS-Variante nennt der AVV IONOS SE, Montabaur, für Hosting, E-Mail und Datenbank – jeweils in Deutschland.
Getrennte Anonymisierungs- und Löschfristen für Buchungs-, Besucher- und Ticketdaten, standortspezifisch einstellbar.
Digitale Bestätigung von Datenschutzhinweis und Sicherheitsunterweisung beim Check-in, dokumentiert und exportierbar.
Anwesenheitsliste und Ersthelferverwaltung als Koordinationshilfe – ausdrücklich kein sicherheitskritisches System.
Datenhaltung. Die Standardvariante auf Google Cloud hostet die Anwendung in Frankfurt, benennt aber Unterauftragsverarbeiter außerhalb Deutschlands. Wo ausschließlich deutsche Verarbeitung gefordert ist, ist die IONOS-Variante der richtige Weg – und zwar von Anfang an, nicht als Nachtrag.
Vertragsrahmen. EVB-IT Cloud ist der einschlägige Rahmen. Kritisch ist regelmäßig die Einbeziehung der anbieterseitigen AGB, die Haftungsregelung und die Symmetrie der Kündigungsrechte. Wir gehen diese Punkte früh an, weil sie später schwer verhandelbar sind.
Barrierefreiheit. Hier formulieren wir bewusst vorsichtig: Das Produkt ist gegen die relevanten Kriterien entworfen, eine unabhängige Zertifizierung gibt es nicht. Wer ein Zertifikat als Muss-Kriterium setzt, sollte das früh wissen.
Wir verzichten auf Angebote, wenn eine Ausschreibung zwingend On-Premise-Betrieb, eine physisch dedizierte Instanz, unbegrenzte Haftung, Exklusivrechte am Kernprodukt oder Quellcode-Übergabe verlangt. Das ist keine Verhandlungsposition, sondern Voraussetzung dafür, dass Door James ein wartbares Standardprodukt bleibt.
In der IONOS-Variante ist das die Zielposition: Der zugehörige AVV weist Hosting, E-Mail und Datenbank in Deutschland aus und führt in der Drittlandtabelle kein Drittland auf. Für die GCP-Standardvariante gilt das ausdrücklich nicht.
Unterlagen verweisen auf ISO 27001 und in Vergabeverfahren auf C5/BSI-bezogene Nachweise bei IONOS. Vor einer vergaberelevanten Aussage legen wir die aktuelle Anbieterbestätigung bei, statt auf ältere Ausschreibungstexte zu verweisen.
Nein. Door James ist Public-Cloud-SaaS mit logischer Mandantentrennung. Ausschreibungen mit zwingender On-Premise-Anforderung sind für uns ein No-Go.
Door James 2.0 wurde gegen relevante BITV-/WCAG-2.0-Kriterien entworfen. Eine unabhängige Zertifizierung liegt nicht vor; entsprechend formulieren wir auch in Vergabeunterlagen.
In der Regel ja; EVB-IT Cloud ist der einschlägige Rahmen für Cloud-Leistungen. Die konkrete Vertragszusammensetzung und die Einbeziehung unserer SaaS-Bedingungen klären wir im Verfahren.
Schichten, Standorte, Compliance, wer wo sitzen darf. Bringen Sie die Einschränkung mit, die Sie für ungewöhnlich halten; sie ist es meist nicht.
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